Faschingsumzug & Haftung

Faschingsumzug & Haftung

 

Faschingszeit bedeutet ausgelassene Feiern, bunte Umzüge und jede Menge Spaß. Doch was passiert, wenn dabei jemand zu Schaden kommt? Wer haftet, wenn z. B. ein Umzugswagen ein parkendes Auto beschädigt oder jemand in der Menschenmenge stolpert und sich verletzt?

 

Grundsätzlich gilt:

 

  • Veranstalter haften für die Sicherheit des Events und sollten eine #Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen.
  • Teilnehmende Gruppen sollten ebenfalls eine Versicherung haben. Dann sind sie abgesichert, falls durch ihre Aktivitäten Schäden entstehen.
  • Für private Besucher:innen greift oft die private #Haftpflichtversicherung.

 

Damit Ihr Fasching lustig und sorgenfrei bleibt, beraten Sie die ungebundenen Versicherungsmakler:innen zu den passenden Absicherungen!


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