Flip-Flops am Steuer – ist das erlaubt??
Nach einem heißen Tag am Strand oder im Schwimmbad ist das Autofahren mit Flip-Flops bequemer, als das Schuhwerk zu wechseln. Doch wie ist hier die Rechtslage und übernimmt die Versicherung im #Schadenfall Ihre Kosten?
?Ehe man sich versieht, können Flip-Flops einen #Unfall begünstigen, beispielsweise wenn man am Pedal hängen bleibt oder ein Abrutschen vom Pedal das rechtzeitige Bremsen verhindert.
Laut Gesetz ist es nicht verboten, mit Flip-Flops, Stöckelschuhen oder gar barfuß am Steuer zu sitzen. Allerdings gilt im Straßenverkehr die allgemeine Sorgfaltspflicht, die jeder zu berücksichtigen hat. Doch tatsächlich erst im Falle eines Unfalls kann das Tragen von Flip-Flops zum Problem werden.
☝️Dann könnte die Versicherung den #Schaden nicht oder nur zum Teil übernehmen. Hier muss allerdings der Einzelfall betrachtet werden, denn je nach #Versicherung ist mit anderen Leistungskürzungen zu rechnen.
Die #Haftpflichtversicherung wird den Schaden des Unfallgeschädigten trotz des Tragens von Flip-Flops übernehmen. Nur wenn Ihr Schuhwerk den Unfall begünstigt hat, kann ein Selbstbehalt eingefordert werden.
?Sind Sie als Flip-Flop-Träger:in selbst die geschädigte Partei und stellen Forderungen gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer, kann Ihnen die Kfz-Versicherung der Gegenpartei eine Mitschuld zusprechen und Leistungen einschränken.
Bei der #Kaskoversicherung ist es wahrscheinlicher, dass Ihnen die Versicherung „grobe Fahrlässigkeit“ unterstellt und eine Teilschuld zuspricht oder sogar komplett aussteigt. Um dieses Problem zu umgehen, kann der Baustein „grobe Fahrlässigkeit“ in die #Vollkaskoversicherung integriert werden.
?Unser Rat: Immer festes Schuhwerk im Auto mitführen – der Aufwand lohnt sich!
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