Wer zahlt, wenn Sie nach einem #Freizeitunfall bleibende Schäden davontragen?
Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit gab es allein 2021 in Österreich 225.900 Freizeitunfälle. Gerade in der #Urlaubszeit sind viele Menschen aktiver als im Berufsalltag: egal ob Fahrradfahren, Schwimmen, Wandern oder trendige Funsportarten. Dadurch häufen sich die Unfälle und haben oft bleibende Schäden zur Folge.
Die gesetzliche #Unfallversicherung zahlt nur, wenn sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeit zuträgt. Alle Unfälle darüber hinaus werden als Freizeitunfall eingestuft und müssen privat versichert werden.
Eine private Unfallversicherung kann Bergungs- und Rückholkosten, Tag- und Spitalgeld sowie die Folgen einer langfristigen Invalidität auffangen. Ganz unabhängig davon, ob sich der Unfall im Urlaub oder zuhause zugetragen hat.
Insbesondere bei dauernder Invalidität kommen hohe Kosten für Pflege, wiederholte Krankenhausaufenthalte, Umbauarbeiten an der Wohnung oder kosmetische Operationen auf Sie zu. In diesem Zusammenhang ist die Unfallrente – ein monatlicher Betrag als Kompensation für den Erwerbsausfall – sinnvoll.
Allerdings ist die Unfallrente nicht immer automatisch in der privaten Unfallversicherung inkludiert, deshalb sollten Sie die Leistungen Ihrer Versicherung genau überprüfen.
Ab wie viel Prozent #Invalidität Sie die Unfallrente erhalten, ist ebenfalls von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bei den meisten ist dies ab 50% Invalidität der Fall. Die Höhe der Zahlung wird vom Grad der Invalidität bestimmt.
Informieren Sie sich am besten noch vor Ihrem nächsten Urlaub über eine entsprechende Unfallversicherung – die unabhängigen Versicherungsmakler:innen beraten Sie gerne!