Reisestornoversicherung

Reisestornoversicherung


Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß: Der Flug bereits eingecheckt, das Hotel gebucht und der Koffer schon halb gepackt. Eigentlich steht einem entspannten Urlaub nichts mehr im Wege – eigentlich. Aber was passiert, wenn Ihr #Urlaub kurz vor Reiseantritt oder währenddessen abgebrochen werden muss? ✈️


?Die Gründe dafür können unterschiedlichster Natur sein: Krankheit, Unfall oder ein Todesfall in der Familie. Für solche Eventualitäten gibt es kein gesetzliches Reise-Rücktrittsrecht.

Falls der kostenfreie Stornierungszeitraum bereits abgelaufen ist, dann verrechnen die meisten Hotels und Reiseanbieter hohe #Stornokosten – je näher der Reisetermin, desto höher die Kostenbeteiligung. Nicht selten, wird sogar der volle Preis verrechnet.

⚠️Für solche Notfälle sollten Sie eine #Reisestornoversicherung abgeschlossen haben. Sie übernimmt bei unvorhersehbaren Ereignissen die Kosten Ihrer Stornierung – vom Flug über das Hotel bis hin zum Leihwagen.

Auch bei Szenarien wie beispielsweise #Diebstahl der Reisedokumente, #Erkrankung der Haustiere oder #Sachschäden am Wohnungseigentum durch Wasser, Sturm oder Feuer übernimmt die Versicherung Ihre Stornokosten.

?Allerdings variieren die Gründe von Versicherung zu Versicherung und es ist deshalb ratsam, das Kleingedruckte ganz genau zu lesen.

Sie sollten auch überprüfen, ob in Ihrer Reisestornoversicherung eine #Reiseabbruchsversicherung enthalten ist. Diese entschädigt Sie bei frühzeitigem Abbruch durch oben genannte Gründe für die Kosten im nicht genutzten Zeitraum.

☎️Wichtig im Stornofall: Der Versicherung schnellstmöglich Bescheid geben und die Gründe belegbar machen – im Krankheitsfall z.B. durch Attest des Arztes.


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#ihrversicherungsmaklerihrvorteil 

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