Schäden durch Schimmel

🏠 Schimmel hat besonders zur kalten Jahreszeit und bei schlecht gedämmten Gebäuden leichtes Spiel. Neben der Frage, wie man den #Schimmel wieder los wird, muss auch die Schuldfrage geklärt werden. Informieren Sie umgehend Ihren Vermieter und stimmen Sie das weitere Vorgehen ab. 

🧐 Ob der Schimmel durch ein Fehlverhalten des Mieters, aufgrund von baulichen Mängeln oder z.B. Leitungswasserschäden entstanden ist, kann nur ein technischer Sachverständiger feststellen.

💸 Davon abhängig fällt die Entscheidung, ob die Kosten zur Schimmelbeseitigung und -sanierung von der Vermieter- oder Mieterseite getragen werden müssen.

🛠️ Stellt sich heraus, dass sich der Schimmel aufgrund von Mängeln an der Bausubstanz gebildet hat, muss der Vermieter sämtliche Kosten übernehmen.

🌡️ Nicht ausreichendes Lüften und Heizen sowie das Platzieren von Möbeln an den kalten Außenwänden kann ebenfalls zu Schimmelbildung führen. Ist dies der Fall, hat die Mieterseite ihre Pflichten nicht erfüllt und muss den Schaden bezahlen.

💧 In der Regel werden Schäden durch Schimmelbefall nicht durch die #Haushaltsversicherung gedeckt. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn sich Schimmel am Hausrat infolge eines Leitungswasserschadens bildet.

👉 Sie möchten wissen, ob Ihre Haushaltsversicherung Schimmelschaden deckt bzw. über die Leistungen einer Haushaltsversicherung informieren? Dann kontaktieren Sie die unabhängigen Versicherungsmakler:innen und lassen Sie sich ausführlich beraten.

#ihrversicherungsmaklerihrvorteil


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