Urlaub, berufliche Termine oder eine private Veranstaltung – nicht immer und überall kann Ihr Vierbeiner mit. In solchen Fällen kommt das #Hundesitting gelegen. Doch wer haftet, wenn Ihr #Hund in der Obhut einer fremden Person Schäden verursacht?
Hier muss unterschieden werden, ob Freunde und Familie auf Ihren Hund aufpassen oder dieser Job von professionellen Dogsittern und Tierpensionen übernommen wird.
Sind Bekannte mit der Obhut betraut, dann haften Sie bei Schäden mit Ihrer #Haftpflichtversicherung. In vielen Bundesländern ist für Hundehalter sogar eine gesonderte Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Dogsitter und Tierpensionen verfügen in der Regel über eine #Berufshaftpflichtversicherung, die im Schadensfall greift.
Um dennoch vor sämtlichen Schäden versichert zu sein und nicht auf den hohen Kosten sitzenzubleiben, ist die #Hundehaftpflichtversicherung in jedem Fall ratsam.
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