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Rechtsschutz / Alkohol am Steuer

Wer alkoholisiert Auto fährt, riskiert dabei nicht nur das eigene Leben, sondern auch das der anderen Verkehrsteilnehmer. Laut Statistik Austria gab es 2021 den höchsten Anteil an Alkoholunfällen seit Erhebung der elektronischen Unfallstatistik.

Für Autofahrer in Österreich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze.

Das sollten Sie wissen, wenn Sie alkoholisiert einen #Autounfall verursachen:

Wird der Alkoholkonsum nachweislich festgestellt, werden die Kosten weder von Ihrer #Kaskoversicherung noch von Ihrer #Rechtsschutzversicherung übernommen, da eine Verletzung der Obliegenheitspflichten vorliegt.

Die Obliegenheitspflichten besagen, dass Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden dürfen.

Ihre #Haftpflichtversicherung – die für Unfallschäden Dritter aufkommt – kann bei Obliegenheitsverletzungen ebenfalls einen Teil der Zahlung zurückfordern.

Sie möchten wissen, welche weiteren Obliegenheiten im Straßenverkehr berücksichtigt werden müssen? Die unabhängigen Versicherungsmakler:innen beraten Sie ausführlich!


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