Laubkehren im Herbst!
Der Herbst bringt nicht nur bunte Blätter, sondern auch die Frage: Müssen Sie das Laub vor Ihrem Haus kehren?
Die Antwort ist ja – nach der Verkehrssicherungspflicht müssen Sie rutschiges Laub entfernen, um Unfälle zu vermeiden. Denn Sie können für einen Schaden haftbar gemacht werden, wenn nachweisbar ist, dass Sie Ihrer Reinigungspflicht nicht nachgekommen sind.
Die Haftpflichtversicherung kommt in solchen Fällen zwar für den Schaden auf, jedoch nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wird diese festgestellt, könnte die Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern.
Regelmäßiges Laubkehren schützt also nicht nur Passanten, sondern auch Sie vor möglichen Schadenersatzansprüchen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz, um auf der sicheren Seite zu sein. Wir beraten gerne!
#ihrversicherungsmaklerihrvorteil