Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht – ab wann, warum und was bei einem Unfall passiert!

 

Der Winter steht vor der Tür, und damit beginnt auch die Winterreifenpflicht in Österreich. Von 1. November bis 15. April müssen Sie auf winterlichen Straßen (Schnee, Matsch oder Eis) mit Winterreifen unterwegs sein. Wenn Sie bei winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen unterwegs sind und in einen Unfall verwickelt werden, drohen Ihnen Konsequenzen:

 

Mitschuld: Selbst wenn Sie den Unfall nicht direkt verursacht haben, können Sie eine Mitschuld bekommen. Die fehlende Ausrüstung wird oft als fahrlässig gewertet.

 

Versicherungsprobleme: Ihre Haftpflichtversicherung deckt zwar den Schaden des Unfallgegners, doch Ihre Kaskoversicherung kann sich im Schadenfall querstellen oder Leistungen kürzen.

 

Strafen: Sie können mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 € rechnen, wenn Sie ohne Winterreifen erwischt werden und andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet werden.

 

Unser Tipp: Sichern Sie sich ab und wechseln Sie rechtzeitig auf Winterreifen. Bei Fragen zum Versicherungsschutz und möglichen Folgen stehen Ihnen die unabhängigen Versicherungsmakler:innen gerne zur Seite!

 

#ihrversicherungsmaklerihrvorteil

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