Jetzt zur Urlaubszeit werden gerne und häufig #Fotos auf den sozialen Netzwerken geteilt. Die reine Aufnahme von Fotos ist nicht problematisch, bei der Veröffentlichung muss allerdings das ein oder andere beachtet werden:
Recht am eigenen Bild
Gut erkennbare Personen müssen vor Veröffentlichung um Erlaubnis gefragt werden. Verboten ist die Veröffentlichung von Fotos, bei denen Personen entwürdigend oder bloßgestellt werden.
Teilen von fremden Fotos
Auch beim Teilen von fremden Fotos im Internet brauchen Sie grundsätzlich die Zustimmung des Urhebers. Nur weil die Fotos im Internet sind, dürfen sie nicht automatisch geteilt werden. Wer allerdings Inhalte von sich teilt, stimmt zu, dass auch Dritte diese teilen dürfen.
Sollten Sie mit einer #Urheberrechtsverletzung konfrontiert werden, dann übernimmt die #Rechtsschutzversicherung die Erstberatung, empfiehlt Anwälte oder unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle von ungerechtfertigter Abmahnung.
Sie möchten wissen, welche Leistungen in der Rechtsschutzversicherung inkludiert sind? Dann kontaktieren Sie unsere unabhängigen Versicherungsmakler:innen, wir beraten Sie!