Wasserschaden?


Horrorszenario: Stellen Sie sich vor, Sie kommen erholt von Ihrem Urlaub zurück und finden eine überflutete Wohnung vor. Der Grund könnte ein #Wasserrohrbruch im Badezimmer, ein defekter Waschmaschinenschlauch oder ein Leck im Heizkörper sein.


Schäden am beweglichen Mobiliar werden im Normalfall von Ihrer #Haushaltsversicherung übernommen.

Es muss allerdings die 72-Stunden-Regelung beachtet werden: Wer die Wohnung länger als 72 Stunden verlässt, muss Vorkehrungen treffen, um Wasserschäden zu vermeiden – beispielsweise durch das Abdrehen des Hauptwasserhahns.

Je nach #Versicherer hat diese Regelung unterschiedliche Gewichtung und kann die gänzliche Verweigerung der Kostenübernahme zur Folge haben.


Kommt es trotz Vorsicht zum #Wasserschaden, sind Sie dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.


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#ihrversicherungsmaklerihrvorteil 

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