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Schadensdeckung bei Sturmschäden

Schadensdeckung


Sind Sie gegen #Sturmschäden ausreichend versichert?

Aufgrund des Klimawandels steigt die Anzahl von starken Stürmen und mit ihnen auch die Schadensschwere: Kaputte Dächer, beschädigte Autos oder verwüstete Gärten. Doch wer übernimmt im Schadensfall die Rechnung?

Welche #Versicherung die Kosten übernimmt, hängt davon ab, ob der Schaden am Auto, Gebäude oder Hausrat entstanden ist.

Vorsicht gilt bei der Annahme, dass Sturmschäden automatisch in der Gebäude- oder Haushaltsversicherung inkludiert sind. Dies ist nicht immer der Fall beziehungsweise von Versicherung zu Versicherung variabel.

Im besten Fall haben Sie eine #Sturmschadensversicherung abgeschlossen, welche die Kosten von Elementar- und Folgeschäden ab einer Windstärke von 8, also mehr als 60km/h, übernimmt. Dadurch sind nicht nur Schäden am Gebäude, sondern auch am Inventar gedeckt.

Die Versicherung wird natürlich im Zuge der Schadenserhebung überprüfen, ob der Versicherungsnehmer die vertraglichen Obliegenheiten erfüllt hat. Darunter fällt beispielsweise die Pflicht, den Schaden durch Vorsichtsmaßnahmen einzugrenzen.

Sollten Gebäudeschäden auf Planungsfehler zurückzuführen sein, muss abgeklärt werden, ob der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten seitens des Versicherungsnehmers oder seitens der Baufirma herbeigeführt wurde.

Falls der #Baufirma Planungs- oder Montagefehler – wie mangelhafte Statik oder das Fehlen von sturmsicheren Verbindungen – unterlaufen sind, muss sie für die Sturmschäden aufkommen.

Ihr Vorteil im Streitfall: Ihre Versicherung übernimmt vorerst sämtliche Kosten und wird sich um die Klage vor Gericht kümmern.

Sie möchten sich bei Sturmschäden auf Ihre Versicherung verlassen können? Unsere unabhängigen Versicherungsmakler:innen finden den passenden Partner für Sie!



#ihrversicherungsmaklerihrvorteil 

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