Haben Sie Ihren #Swimmingpool ausreichend versichert?
Für die Beantwortung dieser Frage muss man zwischen freistehenden und feststehenden Pools unterscheiden. Letzteres bedeutet, dass der Pool bis zu zwei Drittel im Boden verankert ist. In diesem Fall sind Schäden durch die #Gebäudeversicherung gedeckt.
Freistehend sind Pools oder Planschbecken, die nicht fest verankert sind. Sie sind üblicherweise nicht versicherbar oder können gegebenenfalls in die Außenversicherung Ihrer #Haushaltsversicherung inkludiert werden.
Sollte sich in Ihrem Pool jemand verletzen oder ein Wasseraustritt Schäden bei Nachbars Grundstück verursachen, dann trägt die private #Haftpflichtversicherung mögliche Schäden.
Sie möchten sich nicht um Schäden im Zusammenhang mit Ihrem Pool sorgen? Dann lassen Sie sich von unseren unabhängigen Versicherungsmakler:innen beraten, wir helfen Ihnen weiter!